Allgemeine Geschäftsbedingungen
Home Staging & ReDesign, Alla Bauer
Böllatweg 1, 72351 Binsdorf
www.alla-bauer.de | info@alla-bauer.de
(im Folgenden „Auftragnehmer“)
Der Auftragnehmer bietet Leistungen auf den Gebieten Home Staging, Interior ReDesign, virtuelles Home Staging, fotorealistische 3D-Renderings und Visualisierungen (einschließlich 3D-Grundrissen), Immobilienmarketing, Immobilienfotografie (inkl. Drohnen- und Videoaufnahmen), Grafikdesign sowie der Erstellung und des Vertriebs digitaler Produkte an.
§ 1 Geltungsbereich / Leistungsumfang
1.1Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Auftragnehmers mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden insgesamt als „Auftraggeber“ bezeichnet).
1.2Als „Verbraucher“ gilt im Sinne von § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist im Sinne von § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB durchgängig die männliche Form bei personenbezogenen Bezeichnungen verwendet. Diese Begriffe umfassen stets alle Geschlechter gleichermaßen.
1.4Inhalt und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus der zwischen den Parteien in Textform getroffenen Vereinbarung sowie aus den jeweils dazugehörigen Anlagen. Die Leistungen umfassen je nach Beauftragung: Home Staging, Interior ReDesign, virtuelles Home Staging, fotorealistische 3D-Renderings und Visualisierungen (einschließlich 3D-Grundrissen), Immobilienmarketing, Immobilienfotografie, Grafikdesign sowie Erstellung und Vertrieb digitaler Produkte.
1.5Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich für deren Inhalt ist die in Textform getroffene Vereinbarung oder die in Textform abgegebene Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1.6Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie sämtliche Zusatzvereinbarungen bedürfen der Textform im Sinne des § 126b BGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn er ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragspflichten des Auftragnehmers
2.1Der Auftragnehmer wird die beauftragten Leistungen mit größter Sorgfalt nach den anerkannten Grundsätzen des jeweiligen Fachgebiets (Home Staging, Immobilienmarketing, Fotografie, Grafikdesign, Digitale Produkte) im Interesse des Auftraggebers ausführen.
2.2Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie und gibt keine Zusicherung dafür ab, dass durch die erbrachten Leistungen ein erfolgreicher oder schnellerer Verkauf oder eine erfolgreiche Vermietung der Immobilie zustande kommt, noch dafür, dass ein höherer Kauf- oder Mietpreis erzielt wird.
2.3Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der Immobilie einschließlich des vorhandenen Mobiliars, der Dekoration und des sonstigen Inventars sorgsam und pfleglich umzugehen.
2.4Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung ggf. Bilder, Spiegel sowie sonstige Ausstattungsgegenstände mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt. Geringfügige Gebrauchsspuren (z. B. Bohrungen) sind vom Auftragnehmer nach Auftragsende nicht zu entfernen, soweit die Maßnahmen vertragsgemäß erfolgten und keine Pflichtverletzung vorliegt. Sonstige bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
2.5Der bei Auftragserteilung vorgefundene Zustand der Immobilie wird vom Auftragnehmer durch Fotos dokumentiert, aus denen sich auch der Zustand der vorgefundenen Möbel, Dekorationen und sonstigen Inventars ergibt.
§ 3 Haftung / Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers
3.1Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen. Ferner haftet er für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3.2Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, ist ausgeschlossen.
3.3Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3.4Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten ebenso zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie sonstiger Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
3.5Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie, die durch ihm nicht zurechenbare Dritte verursacht wurden, insbesondere nicht durch Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen.
§ 4 Vertragspflichten des Auftraggebers / Haftung
4.1Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Terminen den freien und gefahrlosen Zugang zur Immobilie zu ermöglichen. Er unterstützt die Tätigkeit des Auftragnehmers im erforderlichen und zumutbaren Umfang, insbesondere durch vollständige und rechtzeitige Erteilung der für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung notwendigen Auskünfte.
4.2Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass vor dem Beginn der Auftragsbearbeitung alle Arbeiten sonstiger von ihm beauftragter Handwerker und/oder Dienstleister abgeschlossen sind. Verzögerungen durch verspätet abgeschlossene Vorarbeiten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
4.3Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Mobiliar, insbesondere Möbel, Dekorationen, Textilien, Leuchten, Bilder, Pflanzen sowie sonstige Einrichtungsgegenstände (im Folgenden „Homestaging-Gegenstände“) sorgsam und pfleglich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
4.4Sofern der Auftragnehmer Pflanzen zur Verfügung stellt und nichts anderes vereinbart wurde, sind diese vom Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit regelmäßig zu gießen, so dass sie sich am Ende der Laufzeit in einem gesunden Zustand befinden.
4.5Etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Homestaging-Gegenstände sind vom Auftraggeber bei Zerstörung zum Neuanschaffungswert, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes zu ersetzen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Beschädigung zu vertreten.
4.6An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt, steht ihm das alleinige Urheberrecht zu. Eine Weitergabe oder Verwendung für andere Objekte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Im Übrigen gelten § 18 dieser AGB.
4.7Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zum vereinbarten Abholtermin Zugang zur Immobilie zu gewähren, so dass dieser seine Homestaging-Gegenstände abholen kann. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat dies bis spätestens 10:00 Uhr zu geschehen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, hat er dem Auftragnehmer den dadurch nachweislich entstandenen Schaden zu ersetzen.
4.8Erfolgt der Verkauf der Immobilie innerhalb der vereinbarten Mietzeit der Homestaging-Gegenstände, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Auftragnehmer seine Gegenstände vor dem vertraglich vereinbarten Besitz- und Schlüsselübergang abbauen und abtransportieren kann. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig, spätestens eine Woche vor dem Termin der notariellen Beurkundung, in Textform.
4.9Personen, derer sich der Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, hat er gemäß § 278 BGB in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
§ 5 Zahlungsmodalitäten / Vergütung / Zurückbehaltungsrechte
5.1Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den vom Auftragnehmer angegebenen Preisen um Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.2Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist die Vergütung zuzüglich ausgewiesener Spesen innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse anfordern.
5.3Gerät der Auftraggeber in Verzug, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5.4Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, stehen ihm Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.5Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann er seine gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, soweit seine Gegenansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
§ 6 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
6.1Die Parteien werden bei Auftragserteilung die voraussichtliche Dauer des Auftrags bestimmen. Eine vorzeitige Kündigung verpflichtet den Auftraggeber, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen und jeglichen Schaden zu ersetzen. Der Nachweis, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, steht dem Auftraggeber frei.
6.2Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
6.3Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
6.4Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftragnehmers liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mehr als zweimal mit Zahlungen in Verzug geraten ist, mehr als zweimal den vereinbarten Zugang zur Immobilie nicht ermöglicht hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig und schwerwiegend gestört hat.
6.5Kündigt der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos, bleiben seine Ansprüche auf die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Vergütung sowie auf Ersatz nachweislich entstandener Mehraufwendungen unberührt.
§ 7 Beauftragung Dritter
7.1Soweit die Auftragserfüllung die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert (insbesondere von Handwerkern, Dienstleistern oder Spediteuren), werden die Parteien vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.
7.2Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung vereinbarungsgemäß einen Dritten beauftragt, steht ihm gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu.
7.3Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten direkt beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. Verzögerungen durch direkt beauftragte Dritte gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 8 Eigentum / Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags Gegenstände oder Material liefert, bleiben die gelieferten Gegenstände und Materialien Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung aller Vergütungsansprüche gegen den Auftraggeber.
§ 9 Datenschutz
9.1Der Auftragnehmer darf die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung speichern, bearbeiten und zum Zwecke der Übermittlung von Informationen an den Auftraggeber nutzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der DSGVO und des BDSG.
9.2Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann jederzeit postalisch oder per E-Mail an die aktuellen Kontaktdaten des Auftragnehmers erfolgen.
§ 10 Bildrechte / Werbeangaben / Vertraulichkeit
10.1Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer, soweit ihm das entsprechende Nutzungs- oder Besitzrecht zusteht, die Erlaubnis, Lichtbilder (Fotografien) von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten anzufertigen.
10.2Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die nach Ziffer 10.1 angefertigten Lichtbilder unentgeltlich zu eigenen Referenz- und Werbezwecken nutzen, vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen darf – ausschließlich ohne Namens-, Adress- und Ortsangaben sowie ohne sonstige Informationen, die eine unmittelbare oder mittelbare Identifizierung der Immobilie oder des Auftraggebers ermöglichen könnten. Soweit erforderlich, ergreift der Auftragnehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Verpixelungen, Bildausschnitt-Auswahl).
10.3Der Auftragnehmer ist berechtigt, Angaben zu Angebotspreisen oder erzielten Kaufpreisen ausschließlich in abstrakter, nicht objektbezogener Form zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, ohne konkrete Lichtbilder oder Ortsangaben, die eine Zuordnung zu einer bestimmten Immobilie oder natürlichen Person ermöglichen könnten.
10.4Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übrigen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln.
10.5Sofern der Auftragnehmer als gesondert vereinbarte, entgeltliche Zusatzleistung Lichtbilder der Innenräume anfertigt, räumt er dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht ausschließliches und auf die Dauer des Vermarktungszeitraums befristetes Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber, die Lichtbilder ausschließlich zur Vermarktung der betreffenden Immobilie zu verwenden. Im Rahmen der Immobilienvermarktung eingeschalteten Dritten (z. B. Maklern, Plattformbetreibern) können einfache Unterlizenzen erteilt werden. Weitergehende Nutzungen sind nicht gestattet. Im Übrigen gelten § 14 und § 18 dieser AGB.
§ 11 Mietgegenstände (Homestaging-Gegenstände)
11.1Der Auftraggeber hat sich bei Lieferung der zur Verfügung gestellten Mietgegenstände von deren Zustand und Vollständigkeit zu überzeugen. Er ist verpflichtet, die empfangenen Mietgegenstände unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese dem Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, sind Mängelrechte insoweit ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen.
11.2Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
11.3Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Auftraggeber die Mietgegenstände im übernommenen Zustand unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Abnutzung sowie grundgereinigt zurückzugeben. Nicht ordnungsgemäß gereinigte Mietgegenstände können auf Kosten des Auftraggebers gereinigt werden.
11.4Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus der genannten Immobilie zu entfernen und/oder für eine andere Immobilie zu verwenden. Er haftet für Beschädigungen, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch oder normale Abnutzung zurückzuführen sind, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft.
11.5Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die erforderlichen Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat er den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten zu erstatten, soweit er den Schaden zu vertreten hat.
11.6Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige ihm gegen Dritte zustehende Schadensersatzansprüche wegen Schäden an den Mietgegenständen auf Verlangen des Auftragnehmers an diesen abzutreten.
§ 12 Kaution
12.1Zur Absicherung der Ansprüche des Auftragnehmers aus der zeitlich befristeten Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände leistet der Auftraggeber eine Kaution in der jeweils im Angebot oder Vertrag festgelegten Höhe.
12.2Die Kaution dient ausschließlich der Sicherung von Ansprüchen des Auftragnehmers aus der Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände, insbesondere wegen ausstehender Mietentgelte, Schadensersatzansprüchen sowie hierdurch verursachter Zusatzkosten. Sie ist mit Beginn der Mietzeit fällig.
12.3Bis zur vollständigen Zahlung der Kaution steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietgegenständen zu. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände sowie vollständiger Erfüllung der Zahlungspflichten innerhalb von 14 Kalendertagen zurückerstattet.
§ 13 Immobilienmarketing und Exposéerstellung
Dieser Paragraph regelt alle Leistungen im Bereich Immobilienmarketing, insbesondere die Erstellung von Exposés, Vermarktungstexten und Marketingmaterialien.
13.1Der Auftragnehmer erbringt auf gesonderter Vereinbarung Leistungen im Bereich Immobilienmarketing, insbesondere die Erstellung von Exposés, Vermarktungstexten, Grundrissaufbereitungen, Anzeigetexten sowie die konzeptionelle Unterstützung bei der Vermarktung von Immobilien (im Folgenden „Marketingleistungen“). Die Marketingleistungen stellen eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar.
13.2Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Erstellung der Marketingleistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere: aktuelle Grundrisse und Objektbeschreibungen, Angaben zu Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Energieausweis (GEG), korrekte Preisangaben und Vermarktungsziele sowie ggf. vorliegende Behördenunterlagen.
13.3Der Auftragnehmer erstellt die Marketingleistungen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet übermittelten Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung fehlerhafter Angaben des Auftraggebers resultieren.
13.4Marketingmaterialien werden dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe in Textform vorgelegt. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Angaben. Nach erfolgter Freigabe obliegt die inhaltliche Verantwortung für die veröffentlichten Materialien dem Auftraggeber.
13.5Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Marketingleistungen, insbesondere keinen Verkauf, keine Vermietung, keine Preiserzielung und keine Reichweite auf Vermarktungsplattformen. Eine Garantie für die Verbreitung oder Sichtbarkeit der erstellten Materialien wird nicht übernommen.
13.6Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Vermarktung der Immobilie im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt, insbesondere mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV, soweit anwendbar) sowie dem Wettbewerbsrecht (UWG). Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verstöße des Auftraggebers gegen diese Vorschriften.
§ 14 Immobilienfotografie und Drohnenaufnahmen
Dieser Paragraph regelt alle fotografischen Leistungen, insbesondere Innen-/Außenaufnahmen, Luftbildaufnahmen mittels Drohnen sowie Videoproduktionen.
14.1Der Auftragnehmer erbringt auf gesonderter Vereinbarung fotografische Leistungen für Immobilien, einschließlich Innen- und Außenaufnahmen, Luftbildaufnahmen mittels unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) sowie Videoproduktionen (im Folgenden „Fotoaufnahmen“).
14.2Die vom Auftragnehmer angefertigten Fotografien und Videoaufnahmen sind als Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG bzw. als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber wird ausschließlich ein Nutzungsrecht nach Maßgabe des § 18 dieser AGB eingeräumt.
14.3Drohnenaufnahmen / Luftbildfotografie
14.3.1 Der Auftragnehmer führt Drohnenaufnahmen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch, insbesondere gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung), dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie der Luft-VO.
14.3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der Drohnenaufnahmen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen (insbesondere Überflugrechte bei Nachbargrundstücken sowie Genehmigungen der Luftfahrtbehörde in kontrollierten Lufträumen) und diese dem Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Aufnahmetermin, in Textform nachzuweisen. Eine gesonderte Übernahme der Genehmigungsbeschaffung durch den Auftragnehmer bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform und wird gesondert vergütet.
14.3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu überfliegende Fläche zugänglich ist und keine entgegenstehenden Beschränkungen bestehen. Etwaige Ansprüche Dritter (insbesondere Nachbarn oder Behörden) aus der Durchführung von Drohnenaufnahmen trägt der Auftraggeber, sofern er die erforderlichen Genehmigungen nicht eingeholt hat.
14.4Drohnenaufnahmen und Außenaufnahmen sind witterungsabhängig. Müssen vereinbarte Aufnahmetermine aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen (z. B. Sturm, starker Regen, Nebel, Frost), behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt verschoben werden, trägt keine Partei hierfür die Verantwortung. Bereits angefallene Kosten (z. B. Anfahrtskosten) können nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden, sofern die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin in Textform erfolgt ist.
14.5Sofern nicht gesondert in Textform vereinbart, umfasst die Vergütung eine übliche Bildbearbeitung (Belichtungskorrektur, Farbanpassung, Horizontausrichtung). Weitergehende Bearbeitungen (z. B. virtuelle Möblierung, aufwendige Retusche, HDR-Verarbeitung) werden gesondert vereinbart und vergütet.
14.6Die Fotoaufnahmen werden nach Eingang der vollständigen Vergütung digital in vereinbarten Formaten (standardmäßig JPEG) zur Verfügung gestellt. Rohdaten (RAW-Dateien) werden nicht standardmäßig übergeben; deren Übergabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
14.7Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei den Aufnahmen keine erkennbaren Personen ohne entsprechende Einwilligung gemäß § 22 KUG abgebildet werden. Sollten dennoch erkennbare Personen auf Aufnahmen erscheinen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitzuteilen.
§ 15 Grafikdesign
Dieser Paragraph regelt alle Designleistungen, insbesondere Logoentwicklung, Printmaterialien und digitale Designs.
15.1Der Auftragnehmer erbringt auf gesonderter Vereinbarung Leistungen im Bereich Grafikdesign, insbesondere die Konzeption und Gestaltung von Logos, Visitenkarten, Flyern, Broschüren, Printmaterialien und digitalen Designvorlagen (im Folgenden „Designleistungen“).
15.2Für die Durchführung der Designleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer ein vollständiges schriftliches Briefing (inkl. Markenwerte, Zielgruppe, Farbpräferenzen, Referenzbeispiele und technische Anforderungen) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Unvollständige Briefings können zu Mehraufwand und Verzögerungen führen, die gesondert vergütet werden.
15.3Im Rahmen der vereinbarten Vergütung sind standardmäßig zwei (2) Korrekturrunden inbegriffen, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Korrekturrunden sind inhaltliche Rückmeldungen zu bestehenden Entwürfen. Substanzielle Richtungsänderungen nach Freigabe einer Entwurfsstufe gelten nicht als Korrekturrunde, sondern als neue Leistung, die gesondert beauftragt und vergütet wird. Weitere Korrekturrunden werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
15.4Vor Abschluss und Übergabe legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die finalen Entwürfe zur Freigabe in Textform vor. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass die Entwürfe seinen Anforderungen entsprechen und alle vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Markenelemente) rechtmäßig verwendbar sind. Fehler, die auf der Grundlage eines vom Auftraggeber freigegebenen Entwurfs entstehen (z. B. Druckfehler), gehen zu Lasten des Auftraggebers.
15.5Sofern im Rahmen der Designleistungen lizenzpflichtige Schriften (Fonts), Stockfotos, Icons oder sonstige Drittmaterialien verwendet werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber vor der Beauftragung. Die Kosten für erforderliche Drittlizenzen trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für die ordnungsgemäße Lizenzierung der vom Auftraggeber selbst bereitgestellten Inhalte (eigene Fotos, Texte, Markenelemente) ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
15.6Soweit der Auftragnehmer die Weitergabe von Designdateien an Druckereien übernimmt, prüft er die Druckdaten auf offensichtliche Fehler. Eine Haftung für technische Fehler des Druckdienstleisters (z. B. Farbreproduktion, Papierwahl) ist ausgeschlossen. Druckkosten sind in der Vergütung des Auftragnehmers nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
15.7Für die Urheberrechte an den erstellten Designleistungen gilt § 18 dieser AGB.
§ 16 Digitale Produkte (Downloads, Vorlagen, Guides)
Dieser Paragraph gilt für alle digitalen Produkte des Auftragnehmers (Vorlagen, Presets, Guides), die als Download oder im Abonnement angeboten werden.
16.1Dieser Paragraph gilt für die Bereitstellung digitaler Produkte durch den Auftragnehmer, insbesondere zum Download angebotene Vorlagen (Templates), Presets, Checklisten, Guides und sonstige digitale Inhalte (im Folgenden „Digitale Produkte“).
16.2Der Vertrag über den Erwerb eines Digitalen Produkts kommt mit Zugang der Bestellbestätigung oder Zahlungsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Die Bereitstellung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang durch Übermittlung eines Download-Links oder eines direkten Dateidownloads per E-Mail oder über die Website des Auftragnehmers.
16.3Ausschluss des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten:
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, besteht für Digitale Produkte ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn:
(a)der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat,
(b)der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und
(c)der Auftraggeber seine Kenntnis bestätigt hat, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
Durch Abschluss des Kaufvertrags stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte beginnt, und bestätigt, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.
16.4Lizenz und Nutzungsrecht:
Mit vollständigem Zahlungseingang erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem erworbenen Digitalen Produkt für den persönlichen oder eigenen gewerblichen Gebrauch.
Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Digitale Produkt:
– an Dritte weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder sonstwie zu übertragen,
– als eigenes Werk auszugeben oder unter eigenem Namen gewerblich zu vertreiben,
– ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen,
– in einer Weise zu verwenden, die mit den Interessen des Auftragnehmers unvereinbar ist.
16.5Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Digitale Produkt zum Zeitpunkt der Bereitstellung dem beschriebenen Leistungsumfang entspricht. Eine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes oder für die Eignung für einen bestimmten Zweck des Auftraggebers wird nicht übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Digitale Produkt vor dem Einsatz auf seine Eignung für den beabsichtigten Zweck zu prüfen.
16.6Aufgrund der Natur digitaler Produkte ist eine Rückgabe nach Bereitstellung nicht möglich. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt nicht, soweit das Widerrufsrecht gemäß § 16.3 erloschen ist, es sei denn, der Auftragnehmer ist für einen wesentlichen Mangel des Digitalen Produkts verantwortlich.
16.7Soweit Digitale Produkte im Rahmen eines Abonnements oder einer zeitlich begrenzten Lizenz erworben werden, gelten die gesondert vereinbarten Bedingungen. Bei Kündigung eines Abonnements endet das Nutzungsrecht mit dem Ende des bezahlten Zeitraums.
§ 17 Einsatz von KI-Werkzeugen (Künstliche Intelligenz)
Dieser Paragraph schafft Transparenz über den Einsatz von KI-Tools bei der Leistungserbringung und regelt die damit verbundenen Haftungsfragen.
17.1Der Auftragnehmer setzt bei der Erbringung seiner Leistungen, insbesondere bei der Erstellung von Marketingtexten, Grafikdesigns und digitalen Produkten, gegebenenfalls KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. KI-Bildgeneratoren, KI-Textgeneratoren, KI-gestützte Designtools). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf ausdrückliche Anfrage über den Einsatz solcher Werkzeuge im Rahmen seines Auftrags.
17.2KI-generierte Inhalte können nach deutschem und europäischem Recht möglicherweise keinen oder nur eingeschränkten urheberrechtlichen Schutz genießen, da sie möglicherweise kein Werk eines menschlichen Urhebers im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Bestandteile seiner Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder frei von Rechten Dritter sind.
17.3Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass KI-generierte Inhalte Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzen, sofern er die ihm zugänglichen Prüfmöglichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt genutzt hat und ein etwaiger Verstoß für ihn nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen gemäß § 3 dieser AGB.
17.4Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen des Auftraggebers ohne dessen ausdrückliche Einwilligung in Textform an KI-Systeme oder KI-Dienste Dritter zu übermitteln.
17.5Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (EU-KI-Verordnung): Der Auftragnehmer beachtet die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „AI Act“), die seit dem 2. August 2026 gelten. Ganz oder teilweise durch Künstliche Intelligenz erzeugte oder bearbeitete Bild- und Videoinhalte werden vom Auftragnehmer als solche gekennzeichnet – für den Menschen wahrnehmbar (z. B. durch einen sichtbaren Hinweis wie „AI generated“ bzw. „AI modified“ im Bild) und, soweit die eingesetzten Werkzeuge dies technisch unterstützen, in maschinenlesbarer Form (z. B. Metadaten oder Wasserzeichen). Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Kennzeichnungen und maschinenlesbaren Markierungen bei jeder Weiterverarbeitung, Veröffentlichung und Vermarktung zu erhalten und nicht zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu umgehen. Für Verstöße des Auftraggebers hiergegen haftet der Auftragnehmer nicht; der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter sowie von behördlichen Maßnahmen frei.
§ 18 Urheberrechte und Nutzungsrechte (übergreifend)
Dieser Paragraph regelt übergreifend die Urheberrechte an allen kreativen Leistungen des Auftragnehmers (Fotos, Designs, Texte, digitale Produkte). Er gilt ergänzend zu den leistungsspezifischen Regelungen der §§ 14, 15 und 16.
18.1Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (insbesondere Fotografien, Grafikdesigns, Texte, Konzepte, digitale Produkte und sonstige kreative Arbeitsergebnisse) unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz und bleiben – sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde – Eigentum des Auftragnehmers.
18.2Einfaches Nutzungsrecht (Standard): Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, das sachlich auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck beschränkt ist. Weitergehende Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform und können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
18.3Erweitertes Nutzungsrecht: Die Einräumung eines erweiterten Nutzungsrechts (z. B. ausschließliches Nutzungsrecht, zeitlich oder räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, Recht zur Weiterübertragung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
18.4Vollrechteübertragung: Die vollständige Übertragung des Urheberrechts auf den Auftraggeber ist in Deutschland gemäß § 29 UrhG nicht möglich. Eine Übertragung aller Nutzungsrechte (sog. Buy-out) ist ausschließlich in einer gesonderten, in Schriftform abzufassenden Vereinbarung und gegen individuell zu vereinbarende Vergütung möglich.
18.5Referenzrecht: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse nach erfolgter Freigabe zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen (z. B. in Portfolios, auf der Website, in sozialen Medien), sofern dadurch keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten des Auftraggebers offenbart werden. Das Referenzrecht kann auf Verlangen des Auftraggebers einzelfallbezogen ausgeschlossen werden; ein solcher Ausschluss bedarf der Textform.
18.6Urhebernennung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der öffentlichen Verwendung der erstellten Arbeitsergebnisse, sofern dies technisch und gestalterisch möglich und im Kontext üblich ist, die Urheberschaft des Auftragnehmers kenntlich zu machen (z. B. „Foto: Alla Bauer“ oder „Design: Alla Bauer“). Ein Verzicht auf die Urhebernennung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform und kann gesondert vergütet werden.
18.7Rechte Dritter: Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Materialien Dritter (z. B. Stockfotos, Schriften, Softwarekomponenten) verwendet, stellt er sicher, dass er über die erforderlichen Lizenzen für die vereinbarte Verwendung verfügt. Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Drittmaterialien auf den Auftraggeber erfolgt nur im Rahmen der jeweiligen Drittlizenz.
§ 19 Virtuelles Home Staging, KI-Renderings und Visualisierungen
Dieser Paragraph regelt Leistungen der digitalen Immobilienvisualisierung – insbesondere virtuelles Home Staging und (KI-gestützte) fotorealistische Renderings – sowie die damit verbundenen Kennzeichnungs- und Haftungsfragen.
19.1Der Auftragnehmer erstellt auf gesonderter Vereinbarung digitale Immobilienvisualisierungen, insbesondere virtuelles Home Staging (digitale Möblierung, Einrichtung und Gestaltung von Innenräumen auf Grundlage vorhandener Fotos), fotorealistische 3D-Renderings sowie Visualisierungen auf Grundlage von Grundrissen, Skizzen, Bauplänen oder Bestandsaufnahmen, einschließlich der Erstellung von 2D-/3D-Grundrissen (im Folgenden einheitlich „Visualisierungen“). Die vertragliche Einordnung (Dienst- oder Werkvertrag) richtet sich nach dem Schwerpunkt der jeweils vereinbarten Leistung.
19.2Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer das für die Erstellung erforderliche Ausgangsmaterial (insbesondere Fotos, Grundrisse, Pläne, Skizzen) vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Die Qualität und Aussagekraft der Visualisierungen hängt maßgeblich von der Qualität, Auflösung und Vollständigkeit des bereitgestellten Ausgangsmaterials ab. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die Bearbeitung und die spätere Nutzung erforderlichen Rechte am Ausgangsmaterial verfügt (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte), und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Bereitstellung oder Nutzung des Ausgangsmaterials resultieren.
19.3Visualisierungen sind unverbindliche, idealisierte Darstellungen, die ausschließlich der Veranschaulichung und Vermarktung dienen. Dargestellte Möblierung, Dekoration, Materialien, Farben, Oberflächen sowie Licht- und Umgebungsverhältnisse sind beispielhaft und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit dar. Es wird insbesondere nicht zugesichert, dass die dargestellte Ausstattung tatsächlich vorhanden, im Kauf- oder Mietpreis enthalten oder in der gezeigten Form baulich realisierbar ist. Abweichungen zwischen Visualisierung und dem tatsächlichen Zustand des Objekts sind möglich und liegen in der Natur der Leistung. Bei 2D-/3D-Grundrissen dienen Maß-, Flächen- und Proportionsangaben lediglich der Orientierung; sie beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Grundlagen und ersetzen keine amtliche oder gutachterliche Aufmaß- bzw. Flächenermittlung.
19.4Der Auftraggeber ist verpflichtet, virtuell gestaltete sowie ganz oder teilweise KI-generierte Visualisierungen bei jeder Veröffentlichung und Vermarktung deutlich, dauerhaft und unmissverständlich als solche zu kennzeichnen (z. B. durch Hinweise wie „virtuell möbliert“, „digital eingerichtet“, „Visualisierung“ oder „unverbindliche Illustration“). Diese Kennzeichnung dient der Vermeidung einer Irreführung von Kauf- und Mietinteressenten insbesondere im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf diese Pflicht hin; die Umsetzung, Platzierung und Überwachung der Kennzeichnung im Rahmen der Vermarktung obliegt allein dem Auftraggeber. Für Verstöße des Auftraggebers gegen die Kennzeichnungspflicht sowie gegen wettbewerbs-, makler- oder immobilienrechtliche Vorgaben (insbesondere UWG, GEG, MaBV) haftet der Auftragnehmer nicht; der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Ergänzend gelten die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach § 17.5 dieser AGB (EU-KI-Verordnung), insbesondere die Pflicht, die menschlich wahrnehmbaren und maschinenlesbaren KI-Kennzeichnungen zu erhalten und nicht zu entfernen.
19.5Soweit bei der Erstellung der Visualisierungen KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden, gilt ergänzend § 17 dieser AGB. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Bestandteile der Visualisierungen urheberrechtlich geschützt oder frei von Rechten Dritter sind.
19.6Der Auftragnehmer legt die Visualisierungen vor Fertigstellung dem Auftraggeber zur Freigabe in Textform vor. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche Richtigkeit sowie die Übereinstimmung mit den bereitgestellten Grundlagen; die anschließende Verantwortung für die Verwendung der freigegebenen Visualisierungen trägt der Auftraggeber. Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende oder nachträgliche Änderungen werden gesondert beauftragt und nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keinen Verkauf, keine Vermietung, keine Preiserzielung und keine Reichweite.
19.7Für die Urheber- und Nutzungsrechte an den Visualisierungen gilt § 18 dieser AGB entsprechend. Die Übergabe der freigegebenen Visualisierungen erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang in den vereinbarten Formaten (standardmäßig als Bilddateien, z. B. JPEG). Projekt- und Rohdaten (insbesondere 3D-Szenen, Layer- oder Bearbeitungsdateien) sind nicht Vertragsgegenstand und werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform und gegen zusätzliche Vergütung übergeben.
19.8Generative Erzeugung / Einordnung als KI-Inhalt: Die Visualisierungen (einschließlich daraus erzeugter Videos) werden mit generativen KI-Verfahren erstellt. Das vom Auftraggeber bereitgestellte Ausgangsmaterial wird dabei nicht lediglich wiedergegeben, sondern animiert, perspektivisch verändert und – insbesondere bei Kamerabewegungen oder Erweiterungen des Bildausschnitts – über den ursprünglich abgebildeten Bereich hinaus generativ ergänzt. Dabei können Bildbereiche, Bauteile, Öffnungen, Ausblicke oder Ausstattungsmerkmale entstehen, die in der Ausgangsaufnahme nicht enthalten sind und der tatsächlichen Beschaffenheit des Objekts nicht entsprechen. Die Visualisierungen sind werbliche, idealisierte Darstellungen und keine maßstabs- oder wirklichkeitsgetreue Wiedergabe des Objekts. Je nach Gestaltung können sie „Deepfakes“ im Sinne von Art. 3 Nr. 60 der Verordnung (EU) 2024/1689 darstellen; die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten richten sich nach § 17.5 dieser AGB.
19.9Prüfpflicht des Auftraggebers vor Veröffentlichung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Visualisierung vor der Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstigen Verwendung mit der tatsächlichen Beschaffenheit des abgebildeten Objekts abzugleichen. Er hat insbesondere zu prüfen, ob die Visualisierung (a) Raumgrößen, Raumproportionen oder Flächen unzutreffend wiedergibt, (b) Bauteile, Fenster, Türen, Ausblicke, Ausstattungsgegenstände oder sonstige Merkmale zeigt, die tatsächlich nicht vorhanden sind, oder (c) Mängel des Objekts verdeckt oder beschönigt. Visualisierungen, die in einem dieser Punkte von der Wirklichkeit abweichen, dürfen nicht veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verantwortung für eine rechtskonforme Veröffentlichung (insbesondere UWG, GEG, MaBV sowie die Vorgaben der jeweiligen Portale) liegt beim Auftraggeber.
19.10Kein bestimmtes Ergebnis; Weitergabe an Dritte; Freistellung: Generative KI-Verfahren arbeiten nicht deterministisch. Der Auftragnehmer schuldet die Erstellung der Visualisierung, nicht jedoch ein bestimmtes gestalterisches, inhaltliches oder qualitatives Ergebnis; gestalterische Abweichungen von den Erwartungen des Auftraggebers sowie Abweichungen von der tatsächlichen Beschaffenheit des Objekts stellen keinen Mangel der Leistung dar. Gibt der Auftraggeber Visualisierungen an Dritte weiter (z. B. an Eigentümer, Makler, Fotografen oder Portale), hat er diese über den KI-generierten Charakter der Inhalte, über die vorstehenden Grenzen sowie über die Kennzeichnungspflichten nach § 17.5 zu informieren. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, behördlichen Maßnahmen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
§ 20 Änderungen dieser AGB
20.aÄnderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
20.bDer Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht und die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor bei gesetzlichen oder behördlichen Änderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Weiterentwicklungen des Leistungsangebots oder der Geschäftsprozesse des Auftragnehmers.
20.cÜber wesentliche Änderungen dieser AGB wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig in Textform informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen.
§ 21 Schlussbestimmungen
21.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
21.2Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
21.3Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.
21.4Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass ihm neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zur Verfügung steht (https://consumerredress.ec.europa.eu/index_de). Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21.5Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Klausel soll eine Regelung treten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.